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SEPA Gläubiger-ID beantragen: Anleitung für Vereine (Bundesbank)

VereinsLastschrift Team7 Min. Lesezeit

Wenn dein Verein Mitgliedsbeiträge per SEPA-Lastschrift einziehen will, brauchst du eine Gläubiger-Identifikationsnummer -- kurz Gläubiger-ID. In dieser Anleitung zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du sie bei der Deutschen Bundesbank beantragst, was du dafür brauchst und wie lange es dauert.

Was ist die Gläubiger-ID und wofür brauchst du sie?

Die SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer (auch: Creditor Identifier oder CI) ist eine eindeutige Kennung, die jeden Lastschrifteinreicher in Europa identifiziert. Sie ist vergleichbar mit einer Steuernummer -- nur eben für den Lastschrifteinzug.

Jede natürliche oder juristische Person (also auch jeder Verein), die SEPA-Lastschriften einziehen will, braucht eine eigene Gläubiger-ID. Deine Bank fordert sie an, wenn du eine Inkassovereinbarung abschließt, und sie erscheint auf jedem SEPA-Mandat deiner Mitglieder.

Aufbau der Gläubiger-ID

Eine deutsche Gläubiger-ID hat immer das gleiche Format:

DE98ZZZ09999999999

  • DE -- Länderkennzeichen (Deutschland)
  • 98 -- Prüfziffer (2 Stellen)
  • ZZZ -- Geschäftsbereichskennung (frei wählbar, Standard ist "ZZZ")
  • 09999999999 -- Nationale Kennung (11 Stellen)

Die Geschäftsbereichskennung "ZZZ" kannst du später ändern, ohne eine neue Gläubiger-ID beantragen zu müssen. In der Praxis nutzen fast alle Vereine den Standard "ZZZ".

Schritt-für-Schritt: So beantragst du sie bei der Bundesbank

Die Beantragung ist kostenlos und erfolgt online über die Deutsche Bundesbank. Du brauchst dafür keine besonderen Voraussetzungen -- nur die Grunddaten deines Vereins.

Was du für den Antrag brauchst

  • Offizieller Vereinsname (exakt wie im Vereinsregister)
  • Adresse des Vereinssitzes
  • Vereinsregisternummer (optional, aber hilfreich)
  • E-Mail-Adresse des Vereins oder des Kassenwarts
  • Telefonnummer für Rückfragen

Wichtig: Stelle sicher, dass der Vereinsname exakt so geschrieben ist wie im Vereinsregister. "SV Musterstadt 1920 e.V." ist nicht das gleiche wie "Sportverein Musterstadt 1920". Unterschiede führen zu Problemen bei der Inkassovereinbarung mit der Bank.

Wie lange dauert es?

Die Bearbeitungszeit bei der Bundesbank beträgt in der Regel 1-3 Werktage. In Spitzenzeiten (z.B. Jahresanfang, wenn viele Vereine ihre Mitglieder abrechnen) kann es auch etwas länger dauern.

Du erhältst die Gläubiger-ID per E-Mail an die angegebene Adresse. Manchmal kommt zusätzlich ein Brief per Post.

Was du nach Erhalt tun musst

Sobald du die Gläubiger-ID hast:

  1. Inkassovereinbarung abschließen: Gehe zu deiner Hausbank und schließe die Lastschriftvereinbarung ab. Du brauchst dafür die Gläubiger-ID, die Vereinssatzung und einen aktuellen Vereinsregisterauszug.

  2. SEPA-Mandate vorbereiten: Erstelle ein Mandatsformular mit deiner Gläubiger-ID. Jedes Mitglied muss ein solches Mandat unterzeichnen, bevor du Beiträge einziehen darfst.

  3. Gläubiger-ID sicher dokumentieren: Notiere die Nummer an einem zentralen Ort (z.B. in der Vereinsakte), damit sie auch für zukünftige Kassenwarte leicht auffindbar ist.

Speichere die Gläubiger-ID nicht nur in deinem persönlichen E-Mail-Postfach. Wenn du das Amt abgibst, muss dein Nachfolger leicht darauf zugreifen können. Am besten legst du ein zentrales Dokument mit allen wichtigen Vereinsdaten an.

Häufige Fehler bei der Beantragung

  • Falscher Vereinsname: Muss exakt mit dem Vereinsregister übereinstimmen
  • Private E-Mail: Besser eine Vereins-E-Mail nutzen (info@svmusterstadt.de)
  • Mehrfache Beantragung: Pro Verein reicht eine Gläubiger-ID. Beantrage nicht mehrere.
  • Veraltete Adresse: Wenn der Verein umgezogen ist, vorher das Vereinsregister aktualisieren

Alternative: VereinsLastschrift (Gläubiger-ID nicht nötig dank Stripe)

Der ganze Aufwand mit Gläubiger-ID, Inkassovereinbarung und Papiermandaten ist der traditionelle Weg. Es geht aber auch einfacher.

Wenn du VereinsLastschrift nutzt, brauchst du keine eigene Gläubiger-ID. Der SEPA-Lastschrifteinzug läuft über unser zertifiziertes Zahlungssystem (powered by Stripe), das als zugelassener Zahlungsdienstleister eine eigene Gläubiger-ID hat.

Das bedeutet für dich:

  • Kein Bundesbank-Antrag nötig
  • Keine Inkassovereinbarung mit deiner Bank
  • Keine Papiermandate -- deine Mitglieder erteilen das Mandat digital per Link
  • Sofort starten: Du kannst deinen Verein registrieren und am gleichen Tag den ersten Einzug vorbereiten

Natürlich steht es dir frei, trotzdem eine eigene Gläubiger-ID zu beantragen -- zum Beispiel für den Fall, dass du später auf die manuelle Methode wechseln willst. Die Beantragung ist schließlich kostenlos.

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